Prof. Dr. Jonas Weber spricht über sexuelle Belästigung

Prof. Dr. Jonas Weber, Ordinarius für Strafrecht und Kriminologie sowie untersuchende Person an der Universität Bern, erklärt, wie hochschulinterne Untersuchungen ablaufen und worin sie sich von einer strafrechtlichen Untersuchung unterscheiden.

Hochschulen sind verpflichtet, bei einem Verdacht auf sexuelle Belästigung alles zu unternehmen, um den Fall aufzuklären und dafür zu sorgen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

Prof. Dr. Jonas Weber, Ordinarius für Strafrecht und Kriminologie sowie untersuchende Person an der Universität Bern, erklärt, wie hochschulinterne Untersuchungen ablaufen und worin sie sich von einer strafrechtlichen Untersuchung unterscheiden.